Unsere Zuständigkeiten – wer macht eigentlich was?
Immer wieder kommen Mandanten zu uns, die bei Ihrer Hausbank, Sparkasse oder eben anderen sogn. „Finanzdienstleistern“ schlecht beraten wurden. Oft haben Sie Geld verloren aus Produkten, die man Ihnen aufgeschwätzt hat, sie wurden im Risiko falsch eingestuft, waren also mit zuviel Risiko an den Finanzmärkten und mit den falschen Produkten unterwegs.
Wünscht der Mandant hier eine rechtliche Würdigung, ggf. die Klärung der Frage, ob rechtliche Weiterungen sinnvoll und erfolgversprechend sind, dann macht das Hoppe.
Für alle Fragen die Vermögens- bzw. Kapitalanlage, die Vermögensverwaltung betreffend, ist Schmidt zuständig.
So einfach ist das bei uns 🙂
Bankkarriere:
Als langjähriger Vertriebsdirektor einer Investmentbank in Frankfurt und ehemaliger Börsenhändler (Börse Frankfurt) stieg Schmidt 2012 bewusst aus der Branche aus.
Bis dahin war er in 6 ganz unterschiedlichen Banken tätig, dies sowohl im Sparkassen-und Landesbankensektor als auch für zwei amerikanische Großbanken leitend im Vertrieb.
Im Eigenhandel handelte er zudem für zwei Banken an der Börse in Frankfurt.
Es war im Rahmen der Finanzkrise dann die fehlende Veränderungsbereitschaft einer Branche, die sich über die Jahre mehr und mehr nur zu einer großen „Vertriebsmaschine“ entwickelte, die Schmidt dazu bewogen hat, aus dieser Branche 2012 auszusteigen.
Es folgte dann ab 2013 die Selbständigkeit als Honoranlageberater, in der Folge gab es etliche Fernsehauftritte bei ZDF, NDR und RTL, zudem Beiträge in Zeitungen (FAZ) und zahlreichen Magzinen, nicht zuletzt ein gemeinsames Buch mit Günter Wallraff über die Finanzindustrie: → hier klicken






Externer Spezialist und Berater
Johannes Hoppe ist seit vielen Jahren als Rechtsanwalt tätig und hat sich im Laufe seiner beruflichen Laufbahn auf die rechtliche Begleitung und Durchsetzung von Mandanteninteressen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen spezialisiert. In seiner anwaltlichen Praxis vertrat und vertritt er über Jahre hinweg erfolgreich Anleger und Institutionen, die bei Kapitalanlagen falsch beraten, unzureichend aufgeklärt oder wirtschaftlich benachteiligt wurden. Diese intensive Auseinandersetzung mit den Strukturen des Kapitalmarktes prägte sein Verständnis für die rechtlichen Risiken und Fehlentwicklungen der Finanzbranche nachhaltig.
Durch die Vielzahl der von ihm betreuten Fälle gewann Johannes Hoppe tiefe Einblicke in die rechtlichen Schwachstellen von Anlageprodukten, Vertriebsmodellen und Beratungsprozessen. Gerade die wiederkehrenden Muster fehlerhafter Beratung, intransparenter Kostenstrukturen und unklarer Haftungsverhältnisse führten zu der Überzeugung, dass Vermögensaufbau nur dann nachhaltig gelingen kann, wenn rechtliche Klarheit, Transparenz und Fairness von Beginn an mitgedacht werden. Aus dieser Erfahrung heraus begleitete er die Entstehung von ArtificiumInvest ideell und fachlich.
Sein berufliches Selbstverständnis ist geprägt von Unabhängigkeit, juristischer Präzision und dem Anspruch, Anleger vor vermeidbaren Risiken zu schützen. Diese Haltung ergänzt den Ansatz von ArtificiumInvest, Kapitalanlage und Vermögensverwaltung als verantwortungsvolles Handwerk zu begreifen.