Möchte ich beraten werden – oder möchte ich die laufende Verwaltung meines Vermögens in professionelle Hände geben?
Vermögensverwaltung oder Anlageberatung – was ist der Unterschied?

Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in einer einfachen Frage:

Wer trifft am Ende die konkrete Anlageentscheidung?

Bei der Anlageberatung spricht der Berater eine persönliche Empfehlung aus. Der Kunde entscheidet anschließend selbst, ob er diese Empfehlung umsetzen möchte.

Bei der Vermögensverwaltung überträgt der Mandant die laufenden Anlageentscheidungen innerhalb eines vorher festgelegten Rahmens auf den Vermögensverwalter. Dieser darf Wertpapiere kaufen und verkaufen, ohne vor jeder einzelnen Transaktion erneut die Zustimmung des Mandanten einzuholen.

Juristisch wird die Vermögensverwaltung deshalb als Finanzportfolioverwaltung bezeichnet. Das Wertpapierhandelsgesetz definiert sie als Verwaltung von in Finanzinstrumenten angelegtem Vermögen für andere mit eigenem Entscheidungsspielraum. Anlageberatung ist dagegen die Abgabe persönlicher Empfehlungen zu bestimmten Finanzinstrumenten, die auf den persönlichen Umständen des Anlegers beruhen oder als für ihn geeignet dargestellt werden.

Der Unterschied in einem Satz

Bei der Anlageberatung entscheidet der Kunde. Bei der Vermögensverwaltung entscheidet der Vermögensverwalter innerhalb der vereinbarten Anlagerichtlinien.

Dieser Unterschied wirkt sich auf den gesamten Ablauf der Zusammenarbeit aus: auf die Zuständigkeiten, den Zeitaufwand des Kunden, die Kontrolle des Portfolios, die Umsetzung der Strategie und die laufende Betreuung.

Anlageberatung und Vermögensverwaltung im direkten Vergleich

MerkmalAnlageberatungVermögensverwaltung
Wer entwickelt die Anlagestrategie?Berater und Kunde gemeinsamVermögensverwalter auf Grundlage der Kundendaten und Vereinbarungen
Wer gibt konkrete Empfehlungen?Der AnlageberaterDer Vermögensverwalter trifft Anlageentscheidungen
Wer entscheidet über Kauf oder Verkauf?Der KundeDer Vermögensverwalter innerhalb der Anlagerichtlinien
Zustimmung vor jeder TransaktionGrundsätzlich erforderlichInnerhalb des Mandats nicht erforderlich
Wer erteilt den Auftrag an die Bank?Kunde oder beauftragter VermittlerVermögensverwalter aufgrund der Verwaltungsvollmacht
Laufende ÜberwachungNur bei entsprechender VereinbarungWesentlicher Bestandteil der Vermögensverwaltung
Zeitaufwand für den KundenRegelmäßig höherRegelmäßig geringer
Typische VergütungHonorar, Provision oder KombinationMeist prozentuale Verwaltungsvergütung, gegebenenfalls Pauschale
Wem gehören die Wertpapiere?Dem KundenEbenfalls dem Kunden
Entscheidungsspielraum des DienstleistersEmpfehlung, aber grundsätzlich keine eigenständige UmsetzungEigene Entscheidungen innerhalb des vereinbarten Rahmens

Die konkrete Ausgestaltung hängt stets vom jeweiligen Vertrag ab. Nicht jede Anlageberatung und nicht jede Vermögensverwaltung umfasst exakt dieselben Leistungen.

Wie funktioniert eine Anlageberatung?

Bei einer Anlageberatung analysiert der Berater zunächst die persönliche Situation des Kunden.

Dazu gehören insbesondere:

  • finanzielle Verhältnisse,
  • Anlageziele,
  • Anlagehorizont,
  • Risikobereitschaft,
  • Verlusttragfähigkeit,
  • Kenntnisse und Erfahrungen,
  • gegebenenfalls Nachhaltigkeitspräferenzen.

Anschließend empfiehlt der Berater ein oder mehrere konkrete Finanzinstrumente. Das können beispielsweise Aktien, Anleihen, Investmentfonds oder ETFs sein.

Der Kunde entscheidet daraufhin selbst:

  • Möchte er der Empfehlung folgen?
  • Möchte er nur einen Teil davon umsetzen?
  • Möchte er noch abwarten?
  • Oder lehnt er die Empfehlung vollständig ab?

Ohne eine entsprechende Entscheidung des Kunden findet grundsätzlich kein Kauf oder Verkauf aufgrund der Beratung statt.

Beispiel für eine Anlageberatung

Ein Anleger verfügt über 250.000 Euro und möchte sein bisher überwiegend auf Tagesgeld liegendes Vermögen langfristig anlegen.

Der Berater ermittelt die finanzielle Situation und entwickelt eine mögliche Struktur:

  • 40 Prozent internationale Aktienanlagen,
  • 40 Prozent Anleihen,
  • 10 Prozent Geldmarktanlagen,
  • 10 Prozent ergänzende Anlageklassen.

Anschließend empfiehlt er konkrete Fonds oder ETFs.

Der Anleger prüft den Vorschlag. Er entscheidet, ob die empfohlenen Anlagen gekauft werden, und erteilt die entsprechenden Aufträge.

Fällt der Aktienmarkt später deutlich, entscheidet der Kunde ebenfalls selbst, ob er an der Strategie festhält, Positionen verkauft oder eine neue Beratung in Anspruch nimmt – soweit keine laufende Beratungs- und Überwachungsleistung vereinbart wurde.

Die Geeignetheitserklärung bei der Anlageberatung

Bei einer Anlageberatung gegenüber einem Privatkunden muss das Wertpapierdienstleistungsunternehmen grundsätzlich vor dem Vertragsschluss eine Geeignetheitserklärung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen.

Darin muss erläutert werden:

  • welche Beratung erbracht wurde,
  • welche Empfehlung ausgesprochen wurde,
  • und warum die Empfehlung zu den Präferenzen, Anlagezielen und sonstigen persönlichen Merkmalen des Kunden passt.

Die Geeignetheitserklärung soll dem Kunden ermöglichen, die Empfehlung und ihre Begründung nachzuvollziehen.

Sie ist jedoch keine Garantie dafür, dass sich die empfohlene Anlage positiv entwickelt. Auch ein zum Zeitpunkt der Beratung geeignetes Finanzinstrument kann später im Wert fallen.

Wird das Depot bei einer Anlageberatung laufend überwacht?

Nicht automatisch.

Eine einmalige Anlageberatung verpflichtet den Berater grundsätzlich nicht dazu, das Depot anschließend dauerhaft zu überwachen. Ob eine regelmäßige Überprüfung erfolgt, hängt von der konkreten Vereinbarung ab.

Anleger sollten vor Abschluss daher ausdrücklich fragen:

  • Endet die Leistung mit der Empfehlung?
  • Werden die Anlagen später erneut überprüft?
  • Wie häufig findet eine Überprüfung statt?
  • Werden Empfehlungen zu notwendigen Veränderungen ausgesprochen?
  • Entstehen dafür zusätzliche Kosten?

Gerade dieser Punkt wird in der Praxis häufig unterschätzt. Eine ursprüngliche Empfehlung kann sinnvoll gewesen sein, obwohl das Depot Jahre später nicht mehr zur Lebenssituation oder Risikotragfähigkeit des Kunden passt.

Wie funktioniert eine Vermögensverwaltung?

Bei einer Vermögensverwaltung wird zunächst ebenfalls die persönliche und finanzielle Situation des Mandanten analysiert.

Anschließend werden eine Anlagestrategie und verbindliche Anlagerichtlinien vereinbart. Darin wird festgelegt, innerhalb welcher Grenzen der Vermögensverwalter handeln darf.

Mögliche Regelungen betreffen:

  • Anlageziel,
  • Risikoprofil,
  • Anlagehorizont,
  • zulässige Anlageklassen,
  • Mindest- und Höchstquoten,
  • Liquiditätsbedarf,
  • gewünschte Entnahmen,
  • ausgeschlossene Produkte,
  • Nachhaltigkeitspräferenzen,
  • besondere persönliche Vorgaben.

Innerhalb dieses Rahmens trifft der Vermögensverwalter die laufenden Entscheidungen selbstständig.

Er kann beispielsweise:

  • Wertpapiere auswählen,
  • Käufe und Verkäufe veranlassen,
  • Risiken im Depot reduzieren,
  • Anlageklassen neu gewichten,
  • Liquidität aufbauen,
  • ein Rebalancing durchführen,
  • oder auf Veränderungen der finanziellen Situation reagieren.

Der Mandant muss nicht vor jeder einzelnen Transaktion gefragt werden. Genau dieser Entscheidungsspielraum kennzeichnet die Finanzportfolioverwaltung.

Beispiel für eine Vermögensverwaltung

Der Anleger mit 250.000 Euro entscheidet sich für eine ausgewogene Vermögensverwaltungsstrategie.

Gemeinsam mit dem Vermögensverwalter wird vereinbart:

  • welche Ziele verfolgt werden,
  • welche Wertschwankungen tragbar sind,
  • welcher Anlagehorizont besteht,
  • welche Anlageklassen eingesetzt werden dürfen,
  • und welche Grenzen einzuhalten sind.

Der Vermögensverwalter setzt die vereinbarte Strategie anschließend um.

Steigen die Aktienmärkte stark und wächst der Aktienanteil über die vorgesehene Bandbreite hinaus, kann der Verwalter einen Teil der Aktienanlagen verkaufen und andere Bereiche aufstocken.

Fallen einzelne Anlagen aus qualitativen oder strategischen Gründen aus dem vorgesehenen Konzept, kann er sie ersetzen.

Der Mandant muss nicht jede einzelne Transaktion freigeben. Er erhält jedoch Berichte und kann die Entwicklung des Depots nachvollziehen.

Ist der Vermögensverwalter völlig frei?

Nein.

Ein Vermögensverwalter darf nicht nach Belieben über das Vermögen entscheiden. Sein Handlungsspielraum wird durch mehrere Ebenen begrenzt:

1. die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben,

2. den Vermögensverwaltungsvertrag,

3. die vereinbarten Anlagerichtlinien,

4. das Risikoprofil des Mandanten,

5. dessen finanzielle Verhältnisse und Anlageziele,

6. die erteilte Verwaltungsvollmacht.

Ist beispielsweise eine Höchstquote von 50 Prozent für Aktien vereinbart, darf der Vermögensverwalter nicht ohne Weiteres das gesamte Portfolio in Aktien investieren.

Ist die Verwendung bestimmter Produkte ausgeschlossen, muss dieser Ausschluss beachtet werden.

Der Mandant überträgt somit nicht die uneingeschränkte Kontrolle über sein Vermögen. Er erteilt einen klar definierten Auftrag.

Wem gehören die Wertpapiere bei einer Vermögensverwaltung?

Die Wertpapiere bleiben dem Mandanten zugeordnet.

Der Vermögensverwalter erhält kein Eigentum an ihnen. Er bekommt lediglich die Befugnis, innerhalb des vereinbarten Rahmens Anlageentscheidungen zu treffen.

Das Depot wird bei einer Depotbank geführt. Der Vermögensverwalter darf die verwalteten Wertpapiere grundsätzlich nicht gleichzeitig selbst für den Kunden verwahren. Die Trennung zwischen Verwaltung und Verwahrung ist ein wesentliches Strukturmerkmal der klassischen Finanzportfolioverwaltung.

Die Rollen sind damit klar verteilt:

  • Der Mandant ist Inhaber des Depots.
  • Die Depotbank verwahrt die Wertpapiere.
  • Der Vermögensverwalter trifft die vereinbarten Anlageentscheidungen.

Gewinne, Verluste, Zinsen und Ausschüttungen werden dem Mandanten zugerechnet.

Welche Informationen erhält der Mandant?

Auch wenn der Vermögensverwalter eigenständig handelt, bleibt die Verwaltung für den Mandanten nachvollziehbar.

Die regelmäßigen Berichte können unter anderem enthalten:

  • Depotbestand,
  • Wertentwicklung,
  • durchgeführte Transaktionen,
  • Kosten,
  • Ausschüttungen und Erträge,
  • Entwicklung der einzelnen Anlageklassen,
  • Vergleich mit der vereinbarten Strategie.

Der Mandant delegiert also die laufenden Entscheidungen, nicht aber sein Recht auf Information und Kontrolle.

Wer trägt die Verantwortung für die Anlageentscheidungen?

Bei der Anlageberatung

Der Berater trägt die Verantwortung dafür, dass die Empfehlung unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erarbeitet und als geeignet beurteilt wird.

Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung trifft jedoch der Kunde.

Das bedeutet nicht, dass ein Berater für fehlerhafte Beratung niemals verantwortlich wäre. Es bedeutet vielmehr, dass der Kunde trotz der Beratung selbst entscheidet, ob und wann er ein Geschäft abschließt.

Bei der Vermögensverwaltung

Der Vermögensverwalter übernimmt die Verantwortung für die konkreten Anlageentscheidungen innerhalb des vereinbarten Mandats.

Er muss dabei insbesondere:

  • die Anlagerichtlinien beachten,
  • im bestmöglichen Interesse des Mandanten handeln,
  • Risiken angemessen berücksichtigen,
  • die vereinbarte Strategie umsetzen,
  • und seine Entscheidungen ordnungsgemäß dokumentieren.

Auch daraus entsteht jedoch keine Garantie für Gewinne oder den vollständigen Schutz vor Verlusten.

Eine ordnungsgemäß getroffene Anlageentscheidung kann sich aufgrund unerwarteter Marktbewegungen nachträglich als wirtschaftlich ungünstig erweisen. Kapitalmärkte bleiben mit Unsicherheiten verbunden.

Entscheidend ist daher nicht, ob jede einzelne Transaktion erfolgreich war. Entscheidend ist, ob der Vermögensverwalter fachgerecht, sorgfältig und innerhalb des vereinbarten Rahmens gehandelt hat.

Wie unterscheiden sich die Vergütungsmodelle?

Vergütung der Anlageberatung

Eine Anlageberatung kann unterschiedlich bezahlt werden:

  • durch ein direktes Honorar des Kunden,
  • durch Provisionen oder Zuwendungen von Produktanbietern,
  • durch Ausgabeaufschläge,
  • durch eine Kombination verschiedener Vergütungsbestandteile.

Bei einer Unabhängigen Honorar-Anlageberatung gelten besondere gesetzliche Anforderungen. Nicht jede Beratung, die umgangssprachlich als Honorarberatung bezeichnet wird, ist automatisch eine Unabhängige Honorar-Anlageberatung im aufsichtsrechtlichen Sinne.

Vergütung der Vermögensverwaltung

Eine Vermögensverwaltung wird häufig durch eine regelmäßige Vergütung bezahlt, die sich prozentual am verwalteten Vermögen orientiert.

Mögliche Modelle sind:

  • feste prozentuale Verwaltungsvergütung,
  • pauschale Vergütung,
  • Staffelung nach Anlagevolumen,
  • Kombination aus Grundvergütung und Erfolgsvergütung.

Zusätzlich können Produkt-, Depot- und Transaktionskosten entstehen.

Unabhängig vom Modell sollten Anleger immer die gesamten Kosten betrachten und nicht nur einen einzelnen Prozentsatz.

Ist eine Vermögensverwaltung teurer als eine Anlageberatung?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten.

Eine einmalige Anlageberatung kann zunächst günstiger erscheinen, weil nur für eine Analyse und Empfehlung bezahlt wird. Der Kunde übernimmt anschließend jedoch selbst:

  • die Umsetzung,
  • die laufende Kontrolle,
  • notwendige Anpassungen,
  • das Rebalancing,
  • und die Entscheidung in schwierigen Marktphasen.

Eine Vermögensverwaltung umfasst typischerweise eine fortlaufende Dienstleistung. Der höhere laufende Aufwand kann deshalb zu einer regelmäßigen Vergütung führen.

Der reine Preisvergleich greift jedoch zu kurz. Entscheidend ist, welche Leistungen tatsächlich benötigt werden.

Wer sein Depot selbst aufmerksam überwacht, über ausreichende Fachkenntnisse verfügt und Anlageentscheidungen konsequent umsetzen kann, benötigt möglicherweise keine laufende Vermögensverwaltung.

Wer dagegen Verantwortung delegieren, Zeit sparen und eine festgelegte Strategie professionell umsetzen lassen möchte, kann aus der laufenden Verwaltung einen erheblichen organisatorischen Nutzen ziehen.

Wann passt eine Anlageberatung besser?

Eine Anlageberatung kann besonders geeignet sein, wenn der Anleger:

  • seine Entscheidungen bewusst selbst treffen möchte,
  • sich regelmäßig mit seinem Depot beschäftigt,
  • ausreichend Zeit für die Umsetzung besitzt,
  • Empfehlungen kritisch prüfen kann,
  • nur punktuell Unterstützung benötigt,
  • oder eine zweite fachliche Meinung zu einem bestehenden Depot sucht.

Auch bei klar abgegrenzten Fragen kann eine Beratung sinnvoll sein, beispielsweise:

  • Wie sollte ein neu anzulegender Betrag strukturiert werden?
  • Passen bestehende Fonds noch zur persönlichen Situation?
  • Ist das Depot ausreichend diversifiziert?
  • Welche laufenden Kosten entstehen?
  • Wie könnte eine Entnahmestrategie gestaltet werden?

Eine Anlageberatung eignet sich damit für Menschen, die Unterstützung wünschen, die Entscheidungshoheit aber vollständig behalten möchten.

Wann passt eine Vermögensverwaltung besser?

Eine Vermögensverwaltung kann besonders geeignet sein, wenn der Mandant:

  • die täglichen Anlageentscheidungen delegieren möchte,
  • nicht ständig die Kapitalmärkte beobachten will,
  • beruflich stark eingebunden ist,
  • seine finanziellen Aufgaben im Alter reduzieren möchte,
  • emotionale Anlageentscheidungen vermeiden will,
  • ein größeres oder komplexeres Depot besitzt,
  • regelmäßige Entnahmen benötigt,
  • oder eine langfristig festgelegte Strategie konsequent umsetzen lassen möchte.

Sie kann ebenfalls sinnvoll sein, wenn mehrere Anlageklassen fortlaufend überwacht und aufeinander abgestimmt werden müssen.

Der Mehrwert liegt dabei nicht in möglichst vielen Transaktionen. Er liegt in einer klaren Struktur, laufender Kontrolle und der disziplinierten Umsetzung des vereinbarten Anlagekonzeptes.

Was geschieht in einer Börsenkrise?

Anlageberatung in einer Krise

Bei einer reinen Anlageberatung muss der Kunde grundsätzlich selbst aktiv werden.

Er kann:

  • den Berater kontaktieren,
  • eine neue Empfehlung einholen,
  • die Empfehlung prüfen,
  • und anschließend entscheiden, ob sie umgesetzt wird.

Bis zur Entscheidung kann Zeit vergehen. Das muss nicht nachteilig sein, zeigt aber, dass die Handlungshoheit beim Anleger verbleibt.

Vermögensverwaltung in einer Krise

Der Vermögensverwalter kann innerhalb des vereinbarten Mandats selbst handeln.

Er kann beispielsweise:

  • die strategische Gewichtung wiederherstellen,
  • Risiken reduzieren,
  • Liquidität einsetzen,
  • übermäßig gestiegene Positionen begrenzen,
  • oder trotz allgemeiner Nervosität bewusst an der Strategie festhalten.

Professionelle Vermögensverwaltung bedeutet dabei nicht zwangsläufig, in jeder Krise sofort zu verkaufen.

Mitunter besteht die fachlich richtige Entscheidung gerade darin, nicht auf kurzfristige Marktbewegungen zu reagieren. Entscheidend ist, dass diese Entscheidung aus der vereinbarten Strategie und nicht aus Angst oder Euphorie entsteht.

Kann der Kunde bei einer Vermögensverwaltung weiterhin Einfluss nehmen?

Ja.

Der Kunde kann bereits bei der Festlegung der Anlagerichtlinien wesentliche Vorgaben machen. Er kann beispielsweise bestimmen, dass bestimmte Anlageklassen oder Produkte nicht eingesetzt werden sollen.

Verändern sich später seine persönlichen Verhältnisse, sollten auch die Anlagerichtlinien überprüft werden.

Mögliche Gründe dafür sind:

  • Eintritt in den Ruhestand,
  • Verkauf eines Unternehmens,
  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie,
  • größere geplante Ausgaben,
  • regelmäßiger Kapitalbedarf,
  • Schenkungen oder Erbschaften,
  • veränderte Risikotragfähigkeit,
  • gesundheitliche oder familiäre Veränderungen.

Der Mandant kann die Vermögensverwaltung zudem im Rahmen der vertraglichen Regelungen beenden oder die erteilte Vollmacht widerrufen.

Vermögensverwaltung bedeutet somit nicht Kontrollverlust. Sie bedeutet eine vertraglich geregelte Delegation der laufenden Anlageentscheidungen.

Welche Fragen sollten Anleger vor der Entscheidung stellen?

1. Möchte ich jede Anlageentscheidung selbst treffen?

Wer jede Transaktion persönlich prüfen und freigeben möchte, wird sich häufig mit einer Anlageberatung wohler fühlen.

2. Habe ich ausreichend Zeit für die laufende Überwachung?

Ein langfristiges Depot benötigt nicht zwingend tägliche Veränderungen. Es muss jedoch regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf angepasst werden.

3. Kann ich auch in schwierigen Marktphasen konsequent bleiben?

Viele Anlagefehler entstehen nicht aufgrund mangelnder Informationen, sondern durch emotionale Entscheidungen.

4. Benötige ich eine einmalige Empfehlung oder eine dauerhafte Betreuung?

Diese Frage ist häufig wichtiger als der bloße Kostenvergleich.

5. Welche Entscheidungen darf der Dienstleister treffen?

Die Befugnisse müssen aus den Vertragsunterlagen eindeutig hervorgehen.

6. Wie wird die Dienstleistung vergütet?

Honorar, Verwaltungsvergütung, Produktkosten und mögliche Zuwendungen sollten vollständig und verständlich dargestellt werden.

7. Wer erbringt die regulierte Wertpapierdienstleistung?

Der Vertrag sollte klar erkennen lassen, welches beaufsichtigte Unternehmen für die Anlageberatung oder Finanzportfolioverwaltung verantwortlich ist.

Anlageberatung oder Vermögensverwaltung: Was ist besser?

Keine der beiden Dienstleistungen ist grundsätzlich besser.

Sie erfüllen unterschiedliche Bedürfnisse.

Anlageberatung ist Entscheidungshilfe.

Der Berater analysiert, erklärt und empfiehlt. Die abschließende Entscheidung bleibt beim Anleger.

Vermögensverwaltung ist die Delegation laufender Anlageentscheidungen.

Der Vermögensverwalter entwickelt und überwacht die Strategie und setzt sie innerhalb der vereinbarten Grenzen selbstständig um.

Die passende Wahl hängt deshalb nicht nur von der Höhe des Vermögens ab. Ebenso wichtig sind:

  • Fachkenntnisse,
  • verfügbare Zeit,
  • Interesse an den Kapitalmärkten,
  • gewünschter Betreuungsumfang,
  • Komplexität des Vermögens,
  • persönliche Lebenssituation,
  • und Bereitschaft zur Delegation.

Die Verbindung von Beratung und Vermögensverwaltung

In der Praxis müssen sich beide Leistungen nicht ausschließen.

Auch eine Vermögensverwaltung beginnt mit einer intensiven Beratung. Ohne die Ziele, Bedürfnisse, finanzielle Situation und Risikotragfähigkeit des Mandanten zu kennen, kann keine geeignete Anlagestrategie entwickelt werden.

Der Unterschied beginnt erst bei der Umsetzung:

  • In der Anlageberatung endet der Prozess zunächst mit einer Empfehlung.
  • In der Vermögensverwaltung wird aus der gemeinsamen Planung ein fortlaufendes Mandat.

Eine gute Vermögensverwaltung ersetzt das persönliche Gespräch deshalb nicht. Sie baut darauf auf.

Unser Verständnis bei ArtificiumInvest

Bei ArtificiumInvest verstehen wir Vermögensverwaltung als Handwerk.

Ein Handwerker beginnt nicht mit dem Einsatz seiner Werkzeuge, bevor er den Auftrag, das Material und den Bauplan verstanden hat. Genauso beginnt eine seriöse Vermögensverwaltung nicht mit dem Kauf einzelner Produkte.

Am Anfang stehen:

  • die persönliche Situation des Mandanten,
  • seine finanziellen Ziele,
  • seine Risikobereitschaft,
  • seine Verlusttragfähigkeit,
  • sein Anlagehorizont,
  • und sein Bedarf an Liquidität.

Erst daraus entsteht eine nachvollziehbare Anlagestrategie.

ArtificiumInvest positioniert sich als persönliche, transparente und handwerklich verstandene Vermögensverwaltung. Die Strategiemodelle Defensiv, Ausgewogen und Opportunitäten bilden Ausgangspunkte, die im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien an die individuelle Situation angepasst werden können. Die regulierten Wertpapierdienstleistungen werden – abhängig von der gewählten Leistung – unter der Verantwortung der BN & Partners Capital AG beziehungsweise durch die Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG erbracht.

Unsere Aufgabe besteht nicht darin, dem Mandanten regelmäßig neue Börsengeschichten zu erzählen. Sie besteht darin, sein Vermögen sorgfältig zu strukturieren, die vereinbarte Strategie zu überwachen und notwendige Entscheidungen diszipliniert umzusetzen.

Der Mandant behält das Eigentum an seinem Vermögen. Wir übernehmen innerhalb des vereinbarten Rahmens die Verantwortung für dessen laufende Verwaltung.

Fazit: Entscheidend ist, wer handeln soll

Der wesentliche Unterschied zwischen Anlageberatung und Vermögensverwaltung liegt in der Entscheidungshoheit.

Bei der Anlageberatung erhält der Kunde eine persönliche Empfehlung und entscheidet selbst über deren Umsetzung.

Bei der Vermögensverwaltung beauftragt der Mandant einen Vermögensverwalter, innerhalb festgelegter Anlagerichtlinien selbstständig zu handeln.

Die Anlageberatung passt daher besonders zu Anlegern, die fachliche Unterstützung wünschen, ihre Entscheidungen aber weiterhin selbst treffen und umsetzen möchten.

Die Vermögensverwaltung richtet sich eher an Menschen, die eine langfristige Strategie professionell betreuen lassen und die laufenden Anlageentscheidungen delegieren möchten.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:

Welche Dienstleistung klingt hochwertiger?

Sondern:

Möchte ich beraten werden – oder möchte ich die laufende Verwaltung meines Vermögens in professionelle Hände geben?

ArtificiumInvest – Ihr Vermögen ist unser Handwerk.

Möchten Sie klären, welche Form der Betreuung zu Ihnen passt?

In einem persönlichen Erstgespräch betrachten wir Ihre Vermögenssituation, Ihre bisherigen Erfahrungen und Ihren gewünschten Betreuungsumfang. Dabei lässt sich klären, ob eine punktuelle Anlageberatung oder eine laufende Vermögensverwaltung für Ihre Situation geeigneter ist.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine individuelle Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die konkrete Ausgestaltung einer Anlageberatung oder Vermögensverwaltung ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse.

Alexander Schmidt
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Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Die Kosten hängen unter anderem von der Höhe des verwalteten Vermögens, dem Betreuungsumfang, der gewählten Anlagestrategie, den eingesetzten Finanzinstrumenten und dem Gebührenmodell des Vermögensverwalters ab.

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Wem gehören die Wertpapiere in einem verwalteten Depot?

Wer sein Vermögen professionell verwalten lässt, überträgt einem Vermögensverwalter weitreichende Entscheidungsbefugnisse. Der Verwalter darf innerhalb der vereinbarten Anlagerichtlinien Wertpapiere kaufen, verkaufen und das Depot an veränderte Marktbedingungen anpassen.
Daraus entsteht bei vielen Anlegern eine verständliche Frage:
Wem gehören die Wertpapiere eigentlich, wenn ein Vermögensverwalter darüber entscheiden darf?