Viele Anleger kennen die Verwaltungsgebühr ihres Depots, nicht aber die tatsächlichen Gesamtkosten. In einem persönlichen Gespräch können die vorhandene Depotstruktur, die laufenden Kosten und der mögliche Betreuungsbedarf gemeinsam betrachtet werden
Was kostet eine private Vermögensverwaltung?

Als grobe Marktspanne werden für klassische Vermögensverwaltungen häufig jährliche Verwaltungsvergütungen zwischen 0,5 und 2 Prozent des verwalteten Vermögens genannt. Bei größeren Anlagebeträgen sinkt der Prozentsatz oftmals. Zusätzlich können Produkt-, Depot- und Transaktionskosten sowie gegebenenfalls erfolgsabhängige Vergütungen entstehen.

Für einen aussagekräftigen Vergleich genügt es deshalb nicht, nur auf die sichtbar ausgewiesene Verwaltungsgebühr zu schauen. Entscheidend sind die Gesamtkosten der Vermögensverwaltung.

Die Verwaltungsvergütung ist nur ein Teil der Kosten

Viele Vermögensverwalter berechnen ihre Vergütung als festen Prozentsatz des verwalteten Vermögens. Dieses Modell wird häufig als volumenabhängige Vergütung oder englisch als „Assets-under-Management-Fee“ bezeichnet.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Verwaltetes VermögenVerwaltungsvergütung von 1,0 % jährlich
100.000 Euro1.000 Euro
250.000 Euro2.500 Euro
500.000 Euro5.000 Euro
1.000.000 Euro10.000 Euro

Ob auf die Vergütung zusätzlich Umsatzsteuer anfällt, hängt von der konkreten Vertrags- und Leistungsstruktur ab. Anleger sollten deshalb prüfen, ob eine genannte Gebühr als Brutto- oder Nettobetrag ausgewiesen ist.

Die Verwaltungsvergütung bezahlt insbesondere die laufende Arbeit des Vermögensverwalters. Dazu können gehören:

  • Entwicklung und Umsetzung der Anlagestrategie,
  • Auswahl der eingesetzten Anlagen,
  • laufende Überwachung des Portfolios,
  • Anpassung der Gewichtungen,
  • Risikokontrolle,
  • Berichterstattung,
  • persönliche Betreuung,
  • Dokumentation der Anlageentscheidungen.

Welche Leistungen tatsächlich enthalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Vermögensverwaltungsvertrag.

Aus welchen Kostenbestandteilen setzt sich eine Vermögensverwaltung zusammen?

Die Gesamtkosten können sich auf mehrere Ebenen verteilen. Wer Angebote miteinander vergleichen möchte, sollte mindestens die folgenden Kostenarten berücksichtigen.

1. Vermögensverwaltungsvergütung

Die Vermögensverwaltungsvergütung ist das Entgelt für die eigentliche Verwaltung des Depots. Sie wird häufig quartalsweise oder jährlich auf Basis des durchschnittlich verwalteten Vermögens berechnet.

Der Prozentsatz kann nach Vermögenshöhe gestaffelt sein. Ein größeres Mandat wird prozentual oftmals günstiger verwaltet als ein kleineres Mandat.

Eine mögliche Staffelung könnte beispielsweise folgendermaßen aussehen:

  • bis 250.000 Euro: höherer Prozentsatz,
  • von 250.000 bis 500.000 Euro: reduzierter Prozentsatz,
  • ab 500.000 Euro: nochmals reduzierter Prozentsatz.

Dies ist lediglich ein vereinfachtes Beispiel. Jeder Anbieter legt seine eigene Preisstruktur fest.

2. Kosten der eingesetzten Anlageprodukte

Neben der Vergütung des Vermögensverwalters entstehen häufig Kosten innerhalb der verwendeten Finanzinstrumente.

Bei Investmentfonds und ETFs werden diese Kosten üblicherweise direkt aus dem Fondsvermögen entnommen. Der Anleger erhält dafür keine gesonderte Rechnung. Trotzdem mindern sie die Wertentwicklung.

Zu den möglichen Produktkosten gehören:

  • laufende Verwaltungskosten eines Fonds,
  • Transaktionskosten innerhalb des Fonds,
  • erfolgsabhängige Fondsvergütungen,
  • sonstige operative Kosten,
  • gegebenenfalls Ausgabeaufschläge oder Rücknahmeabschläge.

Bei kostengünstigen ETFs liegen die laufenden Produktkosten häufig deutlich unter denen vieler aktiv verwalteter Investmentfonds. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder ETF automatisch geeignet und jeder aktive Fonds grundsätzlich ungeeignet ist. Entscheidend sind die Funktion des Produktes im Gesamtportfolio, seine Qualität, seine Risiken und seine Kosten.

Kosten fallen sicher an, während zukünftige Erträge ungewiss sind. Hohe laufende Kosten müssen daher zunächst durch entsprechende Anlageerträge erwirtschaftet werden.

3. Depot- und Kontoführungsgebühren

Das verwaltete Vermögen wird normalerweise bei einer Depotbank verwahrt. Der Vermögensverwalter erhält eine Vollmacht zur Verwaltung, wird aber nicht Eigentümer des Vermögens.

Je nach Depotbank können Kosten entstehen für:

  • Depotführung,
  • Verrechnungskonto,
  • Verwahrung bestimmter Wertpapiere,
  • steuerliche Dokumente,
  • besondere Abwicklungsleistungen,
  • ausländische Lagerstellen.

Einige Vermögensverwalter beziehen die Depotgebühren in eine Pauschalvergütung ein. Bei anderen Modellen werden sie gesondert von der Depotbank abgerechnet.

4. Transaktionskosten

Beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren können Transaktionskosten anfallen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Ordergebühren,
  • Börsenplatzentgelte,
  • Abwicklungskosten,
  • fremde Spesen,
  • Geld-Brief-Spannen,
  • Kosten des Währungsumtausches.

Wie hoch diese Kosten ausfallen, hängt unter anderem von der Anzahl der Transaktionen und den eingesetzten Wertpapieren ab.

Ein Portfolio, das sehr häufig umgeschichtet wird, verursacht tendenziell höhere Handelskosten als eine langfristig ausgerichtete Strategie mit begrenzter Transaktionshäufigkeit. Häufiges Handeln ist jedoch nicht automatisch ein Zeichen für aktive oder besonders gute Vermögensverwaltung.

Eine Veränderung des Portfolios sollte einen nachvollziehbaren strategischen oder risikobezogenen Grund haben.

5. Erfolgsabhängige Vergütung

Einige Vermögensverwalter vereinbaren zusätzlich zur festen Verwaltungsvergütung eine erfolgsabhängige Vergütung, auch Performance Fee genannt.

Der Verwalter erhält dann einen bestimmten Anteil an dem erzielten Wertzuwachs.

Ein Beispiel:

  • Anlagevermögen zu Jahresbeginn: 500.000 Euro
  • Wertzuwachs vor Erfolgsvergütung: 40.000 Euro
  • vereinbarte Erfolgsbeteiligung: 10 Prozent
  • erfolgsabhängige Vergütung: 4.000 Euro

Ein solches Modell kann auf den ersten Blick interessengerecht erscheinen, muss aber genau geprüft werden.

Wichtige Fragen sind:

  • Ab welcher Wertentwicklung wird die Erfolgsvergütung berechnet?
  • Gibt es eine Mindestverzinsung oder Hurdle Rate?
  • Wird eine Vergleichsgröße berücksichtigt?
  • Gibt es eine High-Water-Mark?
  • Werden frühere Verluste vollständig aufgeholt, bevor eine neue Erfolgsvergütung entsteht?
  • Wird die Vergütung jährlich oder über einen längeren Zeitraum berechnet?

Eine High-Water-Mark soll verhindern, dass ein Vermögensverwalter für das bloße Aufholen früherer Verluste erneut eine Erfolgsvergütung erhält.

6. Einmalige Einrichtungs- oder Beratungskosten

Bei manchen Anbietern entstehen zu Beginn zusätzliche Kosten, beispielsweise für:

  • Analyse bestehender Depots,
  • Entwicklung eines Anlagekonzeptes,
  • Übertragung von Wertpapieren,
  • Einrichtung der Vermögensverwaltung,
  • Finanzplanung oder Vermögensstrukturierung.

Solche Kosten sind nicht grundsätzlich problematisch. Sie müssen aber vor Abschluss klar benannt werden.

Was bedeutet eine All-in-Fee?

Einige Anbieter werben mit einer sogenannten All-in-Fee. Dabei soll eine einheitliche Pauschale mehrere Kostenbestandteile abdecken.

Je nach Vertrag können darin enthalten sein:

  • Vermögensverwaltungsvergütung,
  • Depotführung,
  • Kontoführung,
  • übliche Transaktionen,
  • Berichterstattung.

Die Bezeichnung „All-in“ bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass tatsächlich sämtliche Kosten enthalten sind. Häufig nicht eingeschlossen sind beispielsweise:

  • interne Kosten von Fonds und ETFs,
  • Börsenplatzentgelte,
  • ausländische Steuern,
  • Währungsumrechnungskosten,
  • besondere Transaktionen,
  • Erfolgsvergütungen.

Anleger sollten sich deshalb schriftlich bestätigen lassen, welche Kosten von der Pauschale erfasst werden und welche zusätzlich anfallen können.

Welche Gebühren sind am Markt üblich?

Für die klassische Vermögensverwaltung wird häufig eine Bandbreite von etwa 0,5 bis 2 Prozent jährlich genannt.

Wo innerhalb dieser Bandbreite ein Angebot liegt, hängt wesentlich vom Leistungsumfang ab.

Standardisierte Vermögensverwaltung

Bei einer standardisierten Vermögensverwaltung wird das Vermögen einer bereits bestehenden Anlagestrategie zugeordnet. Die individuelle Anpassung ist begrenzt.

Solche Modelle können kostengünstiger sein, weil viele Mandantendepots nach weitgehend einheitlichen Regeln verwaltet werden.

Persönliche Vermögensverwaltung

Bei einer persönlichen Vermögensverwaltung werden die finanzielle Situation, die Ziele, der Anlagehorizont und die Risikotragfähigkeit des Mandanten stärker berücksichtigt.

Der Betreuungsaufwand ist regelmäßig höher. Das kann sich in der Vergütung widerspiegeln.

Hochindividuelle Vermögensverwaltung

Bei sehr großen oder komplexen Vermögen können zusätzliche Aufgaben entstehen:

  • Koordination mehrerer Banken,
  • individuelle Wertpapierselektion,
  • Entnahmeplanung,
  • Berücksichtigung von Unternehmensvermögen,
  • Abstimmung mit Steuerberatern und Rechtsanwälten,
  • Vorbereitung einer Vermögensnachfolge,
  • konsolidiertes Vermögensreporting.

Hier ist ein reiner Vergleich anhand eines einzigen Prozentsatzes häufig nicht ausreichend.

Beispiel: Wie hoch können die jährlichen Gesamtkosten sein?

Angenommen, ein Mandant lässt 250.000 Euro verwalten.

Die beispielhaften Kosten könnten sich wie folgt zusammensetzen:

KostenbestandteilProzentsatzKosten pro Jahr
Vermögensverwaltungsvergütung1,00 %2.500 Euro
Produktkosten0,25 %625 Euro
Depot- und Transaktionskosten0,10 %250 Euro
Gesamtkosten1,35 %3.375 Euro

Diese Berechnung ist nur ein Beispiel. Je nach Anbieter, Strategie, Depotbank und Produktauswahl können die tatsächlichen Kosten niedriger oder höher ausfallen.

Vor allem zeigt das Beispiel: Eine beworbene Verwaltungsvergütung von 1 Prozent bedeutet nicht automatisch, dass die gesamte Vermögensverwaltung nur 1 Prozent kostet.

Warum kleine Kostenunterschiede langfristig bedeutend sind

Ein Unterschied von 0,5 oder 0,7 Prozentpunkten wirkt zunächst gering. Über viele Jahre kann er aufgrund des Zinseszinseffektes jedoch erhebliche Auswirkungen haben.

Ein vereinfachtes Beispiel:

  • Anfangsvermögen: 250.000 Euro
  • angenommene Bruttorendite: 5 Prozent jährlich
  • keine weiteren Einzahlungen oder Entnahmen
  • Steuern bleiben unberücksichtigt
Jährliche GesamtkostenVermögen nach 10 JahrenVermögen nach 20 Jahren
0,8 %ca. 377.240 Euroca. 569.239 Euro
1,5 %ca. 352.650 Euroca. 497.447 Euro

Nach 20 Jahren beträgt der Unterschied in diesem vereinfachten Beispiel mehr als 71.000 Euro.

Die Berechnung ist keine Renditeprognose. Sie verdeutlicht lediglich die langfristige Wirkung unterschiedlicher Kostenquoten.

Ist die günstigste Vermögensverwaltung automatisch die beste?

Nein. Kosten sind wichtig, dürfen aber nicht isoliert betrachtet werden.

Ein günstiges Angebot ist nicht vorteilhaft, wenn:

  • die Anlagestrategie nicht zum Mandanten passt,
  • Risiken nicht ausreichend berücksichtigt werden,
  • die Betreuung kaum erreichbar ist,
  • das Portfolio unnötig konzentriert ist,
  • Entscheidungen nicht nachvollziehbar erklärt werden,
  • oder die vereinbarte Strategie nicht konsequent umgesetzt wird.

Umgekehrt rechtfertigt eine hohe Vergütung nicht automatisch eine hohe Qualität.

Der Preis einer Vermögensverwaltung sollte immer im Verhältnis zu ihrem tatsächlichen Leistungsumfang beurteilt werden. Wesentliche Qualitätsmerkmale sind insbesondere:

  • eine verständliche Anlagestrategie,
  • angemessene Diversifikation,
  • nachvollziehbares Risikomanagement,
  • transparente Berichte,
  • klare Zuständigkeiten,
  • persönliche Erreichbarkeit,
  • konsequente Umsetzung,
  • vollständige Kostentransparenz.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur:

Was kostet die Vermögensverwaltung?

Sondern auch:

Welche konkrete Leistung erhalte ich für diese Kosten?

Was muss der Vermögensverwalter zu den Kosten offenlegen?

Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen Kunden über Kosten und Nebenkosten der Dienstleistung und der eingesetzten Finanzinstrumente informieren. Die Gesamtkosten und ihre Auswirkungen auf die Rendite müssen grundsätzlich nachvollziehbar dargestellt werden.

Bei einer laufenden Geschäftsbeziehung erhalten Kunden außerdem eine nachträgliche Kosteninformation über die tatsächlich angefallenen Kosten. Für die Finanzportfolioverwaltung gelten ergänzende Informationspflichten.

Anleger sollten insbesondere auf zwei Dokumente achten:

Ex-ante-Kosteninformation

Sie wird vor Beginn der Dienstleistung bereitgestellt und enthält eine Schätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.

Ex-post-Kosteninformation

Sie zeigt nachträglich, welche Kosten im zurückliegenden Zeitraum tatsächlich angefallen sind.

Die ex-post ausgewiesenen Gesamtkosten können von der ursprünglichen Schätzung abweichen, beispielsweise aufgrund des tatsächlichen Depotvolumens, der verwendeten Produkte oder der vorgenommenen Transaktionen.

Sieben Fragen, die Anleger vor Vertragsabschluss stellen sollten

1. Wie hoch ist die feste Verwaltungsvergütung?

Der Prozentsatz und die Berechnungsgrundlage sollten eindeutig festgelegt sein.

2. Ist die Umsatzsteuer bereits enthalten?

Ein Angebot sollte erkennen lassen, ob es sich um eine Netto- oder Bruttoangabe handelt.

3. Welche Depot- und Transaktionskosten kommen hinzu?

Nicht jede Pauschale beinhaltet sämtliche Bank- und Handelskosten.

4. Wie hoch sind die laufenden Produktkosten?

Diese Kosten werden häufig direkt innerhalb der Fonds oder ETFs verrechnet und deshalb leicht übersehen.

5. Gibt es eine Erfolgsvergütung?

Falls ja, müssen Berechnung, High-Water-Mark und mögliche Mindestverzinsung verständlich geregelt sein.

6. Werden Zahlungen von Produktanbietern vereinnahmt?

Die Vergütungsstruktur sollte mögliche Interessenkonflikte vermeiden und transparent darstellen.

7. Wie hoch sind die erwarteten Gesamtkosten in Euro?

Eine Prozentzahl allein bleibt abstrakt. Der Anbieter sollte die voraussichtlichen Kosten auch als konkreten Eurobetrag ausweisen.

Was kostet die Vermögensverwaltung bei ArtificiumInvest?

Die konkrete Vergütung hängt von der vereinbarten Dienstleistung, dem Anlagevolumen und dem erforderlichen Betreuungsumfang ab.

Vor Abschluss einer Vermögensverwaltung sollten Mandanten vollständig nachvollziehen können:

  • welche Verwaltungsvergütung berechnet wird,
  • welche Leistungen darin enthalten sind,
  • welche Kosten zusätzlich entstehen können,
  • welche Produktkosten zu erwarten sind,
  • und wie sich die Gesamtkosten auf die mögliche Wertentwicklung auswirken.

Transparenz bedeutet für uns nicht, lediglich einen Prozentsatz zu nennen. Entscheidend ist, dass der Mandant die gesamte Kostenstruktur versteht und beurteilen kann.

Denn Vermögensverwaltung ist eine langfristige Vertrauensdienstleistung. Zu diesem Vertrauen gehört auch ein offener und verständlicher Umgang mit Vergütungen und Kosten.

Unser Verständnis: Kosten müssen einen nachvollziehbaren Nutzen haben

Bei ArtificiumInvest verstehen wir Vermögensverwaltung als Handwerk.

Gutes Handwerk besteht nicht darin, möglichst viele Produkte einzusetzen oder ein Depot ständig umzuschichten. Es besteht darin, ein Vermögen sorgfältig zu strukturieren, Risiken zu verteilen, die vereinbarte Strategie zu überwachen und notwendige Anpassungen diszipliniert umzusetzen.

Auch die Kosten müssen zu diesem Anspruch passen. Sie sollten:

  • transparent,
  • nachvollziehbar,
  • wettbewerbsfähig,
  • und dem tatsächlichen Leistungsumfang angemessen sein.

Eine Vermögensverwaltung kann ihren Preis wert sein, wenn sie dem Mandanten eine professionelle Struktur, laufende Überwachung, klare Verantwortlichkeiten und mehr Sicherheit im Umgang mit komplexen Anlageentscheidungen bietet.

Sie kann ihren Preis dagegen nicht rechtfertigen, wenn hohe Gebühren durch intransparente Produkte, unnötige Transaktionen oder unklare Leistungen entstehen.

Fazit: Entscheidend sind die Gesamtkosten

Die Verwaltungsvergütung einer privaten Vermögensverwaltung liegt am Markt häufig zwischen etwa 0,5 und 2 Prozent des verwalteten Vermögens pro Jahr. Hinzukommen können Produktkosten, Depotgebühren, Transaktionskosten und gegebenenfalls erfolgsabhängige Vergütungen.

Ein seriöser Kostenvergleich sollte daher immer drei Ebenen berücksichtigen:

1. Kosten der Vermögensverwaltung

2. Kosten der eingesetzten Finanzinstrumente

3. Kosten der Depotbank und der Transaktionen

Der günstigste Anbieter ist nicht zwangsläufig der beste. Eine gute Vermögensverwaltung muss jedoch erklären können, welche Leistungen sie erbringt, welche Kosten dafür entstehen und welchen konkreten Mehrwert sie dem Mandanten bietet.

ArtificiumInvest – Ihr Vermögen ist unser Handwerk.

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Viele Anleger kennen die Verwaltungsgebühr ihres Depots, nicht aber die tatsächlichen Gesamtkosten. In einem persönlichen Gespräch können die vorhandene Depotstruktur, die laufenden Kosten und der mögliche Betreuungsbedarf gemeinsam betrachtet werden.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die genannten Kosten und Berechnungen sind unverbindliche Beispiele. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen und Kosteninformationen. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse.

Alexander Schmidt
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Daraus entsteht bei vielen Anlegern eine verständliche Frage:
Wem gehören die Wertpapiere eigentlich, wenn ein Vermögensverwalter darüber entscheiden darf?